Impressum
Doctores Stiebing Völschau Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB
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Webseite: www.stiebing-online.com
USt.-IdNr.:DE 129860852
Registerangabe:
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: PR 1121 B
Verantwortlicher Redakteur und Webmaster für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internetinhalte sowie für die Administration der Domain ist: Dr. Dorothea Stiebing
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Wirtschaftsprüferkammer bzw. Steuerberaterkammern Berlin und Hamburg
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer/Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben.
Der Berufstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Berufssatzung WP/vBP (BS WP/vBP)
- Prüfungsstandards und -hilfen des IDW
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Wirtschaftsprüferkammer bzw. bei dem Institut der Wirtschaftsprüfer(IDW) eingesehen werden.
Der Berufstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Berufsordnung (BOStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei den zuständigen Steuerberaterkammern Berlin und Hamburg eingesehen werden. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer.
Es besteht die berufsübliche Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Hannover (www.hdi-gerling.de)
Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Wirtschaftsprüfer
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Föderation und die sonstigen Staaten ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Für die zuvor nicht genannten Länder
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
4. Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Steuerberater
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Föderation und die sonstigen Staaten ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen bis auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Auslandausgeübt werden.
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